Geld zurück – aber auch Steuern zahlen?
Cashback klingt verlockend: Du kaufst ein, bekommst einen Teil des Geldes zurück und kannst damit entweder sparen oder dir etwas gönnen. Doch irgendwann kommt die Frage auf: Muss ich das eigentlich versteuern?
Wenn du dich das auch schon gefragt hast, bist du nicht allein. Viele Nutzer von Cashback-Portalen wie TopCashback oder Shoop sind unsicher, ob und wann das Finanzamt ein Stück vom Kuchen haben will. Schließlich gibt es ja auch andere Einkünfte, die man versteuern muss – gilt das auch für Cashback?
Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Ob Cashback steuerpflichtig ist, hängt davon ab, wie und in welchem Kontext du es erhältst. In diesem Artikel erkläre ich dir alles Wichtige dazu – und wie du sicherstellst, dass du keine steuerlichen Fehler machst.
Wann ist Cashback steuerfrei?
In den meisten Fällen kannst du aufatmen: Cashback ist in Deutschland steuerfrei. Das liegt daran, dass Cashback in der Regel nicht als Einkommen gilt, sondern als Preisnachlass oder Rabatt auf deinen Einkauf.
Cashback als Rabatt – keine Steuerpflicht
💡 Beispiel:
Du kaufst ein neues Smartphone für 800 € über TopCashback und erhältst 5 % Cashback, also 40 € zurück.
➡ Steuerlich betrachtet bedeutet das: Du hast das Smartphone eigentlich für 760 € gekauft.
➡ Es ist kein zusätzliches Einkommen, sondern ein Nachlass – also steuerfrei.
Das gilt für:
✅ Privatpersonen, die Cashback für persönliche Einkäufe nutzen
✅ Cashback, das du direkt von einem Händler oder über ein Cashback-Portal erhältst
✅ Cashback auf Waren und Dienstleistungen, die nicht für ein Unternehmen genutzt werden
Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen!
➡ Mehr dazu: Beste Cashback-Strategien


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Wann muss Cashback versteuert werden?
Während Cashback für private Einkäufe in der Regel steuerfrei ist, gibt es einige Fälle, in denen das Finanzamt mitreden will.
1. Cashback im geschäftlichen Kontext
Wenn du Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer bist und Cashback auf geschäftliche Ausgaben bekommst, sieht die Sache anders aus.
💼 Beispiel:
Du kaufst ein Notebook für dein Business für 1.500 € und bekommst 100 € Cashback.
➡ Für das Finanzamt bedeutet das: Deine Betriebsausgabe beträgt nicht 1.500 €, sondern nur 1.400 € – du musst den reduzierten Betrag ansetzen.
Hier musst du also darauf achten, dass du den reduzierten Preis in deiner Buchhaltung berücksichtigst. Das Cashback selbst ist kein Einkommen, sondern mindert einfach deine Ausgaben.
2. Cashback als Prämie oder Bonus – steuerpflichtig?
Manchmal gibt es Cashback nicht nur als Rabatt, sondern als Bonus für bestimmte Aktivitäten. Das könnte steuerlich relevant sein.
💡 Beispiele:
- Du empfiehlst Freunde für ein Cashback-Portal und bekommst eine Prämie von 10 € pro geworbenem Nutzer.
- Ein Cashback-Programm zahlt dir nicht nur einen Rabatt, sondern gibt dir zusätzlich einen Bonus für besonders viele Einkäufe.
Hier könnte das Finanzamt sagen: Das ist eine Einkommensquelle, also steuerpflichtig!
➡ Mehr dazu: Geld verdienen mit TopCashback: Lohnt sich das Empfehlungsprogramm?
Wie gebe ich steuerpflichtiges Cashback in der Steuererklärung an?
Falls du in eine der steuerpflichtigen Cashback-Kategorien fällst, stellt sich die nächste Frage: Wo gebe ich das an?
Privatpersonen
📌 Normales Cashback (Rabatt): Keine Angabe nötig
📌 Empfehlungsboni: Falls über 256 € im Jahr → Anlage SO („Sonstige Einkünfte“)
Selbstständige & Unternehmer
📌 Cashback auf Geschäftsausgaben: Einfach in der Buchhaltung als Minderung der Betriebsausgabe erfassen
📌 Cashback als Prämie oder Bonus: Je nach Höhe in die Einnahmen eintragen
➡ Mehr dazu: So erstelle ich einen Finanzplan
Häufige Fragen zu Cashback und Steuern
Muss ich Cashback bei der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn es sich um klassischen Rabatt-Cashback handelt. Ja, wenn es als Bonus oder Provision gezählt wird.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich über 1.000 € Cashback im Jahr erhalte?
Das hängt von der Art des Cashbacks ab. Wenn es sich nur um Rabatte handelt, nein. Wenn es sich um Empfehlungsprämien oder Boni handelt, kann eine Steuerpflicht bestehen.
Was passiert, wenn ich steuerpflichtiges Cashback nicht angebe?
Wenn das Finanzamt darauf aufmerksam wird, kann es Nachzahlungen oder sogar Strafen geben.
Fazit: In den meisten Fällen steuerfrei – aber nicht immer!
Cashback ist eine geniale Möglichkeit, Geld zu sparen – und meistens musst du dir keine Gedanken um Steuern machen. Solange du Cashback als Preisnachlass nutzt, bleibt es steuerfrei.
Aber Achtung:
❌ Erhältst du Prämien oder Boni für Empfehlungen, kann eine Steuerpflicht bestehen.
❌ Wenn du Cashback auf geschäftliche Einkäufe bekommst, musst du den reduzierten Preis in deiner Buchhaltung angeben.
💡 Mein Tipp:
Halte deine Einkünfte im Blick und informiere dich regelmäßig über steuerliche Änderungen – dann kannst du Cashback ohne Sorgen genießen!
Hast du noch Fragen? Schreib sie in die Kommentare! 🚀💰


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