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Schenkungssteuer-Rechner: So sparst du Geld

Schenkungsfreibetrag prüfen: Wie viel Vermögen kann ich steuerfrei verschenken?

Der Schenkungssteuer-Freibetragsrechner gibt Ihnen eine erste Orientierung. Für das tiefe Verständnis, wie viel Sie steuerfrei verschenken können und wann Schenkungssteuer fällig wird, finden Sie hier die wichtigsten Regeln kompakt erklärt. 

* Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche Beratung. Basis sind die deutschen Freibeträge gemäß ErbStG (Stand 2025).

Weitere wichtige Informationen

1. Die Gleichheit von Schenkung und Erbe

Viele glauben, dass eine Schenkung zu Lebzeiten steuerfrei ist – doch das stimmt nicht. Der Gesetzgeber behandelt die Schenkung unter Lebenden nahezu identisch wie ein Erbe. Die Regeln für beide sind im selben Gesetz festgeschrieben: dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Der zentrale Unterschied zu Lebzeiten: Nicht der Schenker, sondern die beschenkte Person muss die Schenkungssteuer zahlen, falls der Freibetrag überschritten wird.

2. Die Freibeträge: Der Schlüssel zur Steuerfreiheit

Die Höhe des Freibetrags hängt ausschließlich von Ihrem Verwandtschaftsgrad zur beschenkten Person ab. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag.

Freibeträge und Steuerklassen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Freibeträge sind und welcher Steuerklasse die beschenkte Person zugeordnet wird.

 FreibetragSteuerklasse
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner500.000 EuroI
Kinder und Stiefkinder400.000 EuroI
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind400.000 EuroI
Enkel, deren Eltern noch leben200.000 EuroI
Urenkel100.000 EuroI
Eltern und Großeltern20.000 EuroII
Geschwister und deren Kinder20.000 EuroII
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern20.000 EuroII
geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner20.000 EuroII
alle anderen beschenkten Personen20.000 EuroIII

Quelle: Paragraf 15 und 16 ErbStG (Stand: 1. Dezember 2025)

Wichtig: Diese Steuerklassen (I, II, III) haben nichts mit den Ihnen bekannten Steuerklassen der Einkommensteuer zu tun.

3. Die 10-Jahres-Frist: Freibeträge erneuern

Um eine Umgehung der Steuer zu verhindern, gilt die sogenannte 10-Jahres-Frist.

  • Der volle Freibetrag steht der beschenkten Person alle zehn Jahre erneut zur Verfügung.

  • Das bedeutet: Werden Teile oder der gesamte Freibetrag durch eine Schenkung verwendet, beginnt die 10-Jahres-Frist neu zu laufen.

  • Schenkungen, die innerhalb dieser 10 Jahre an dieselbe Person erfolgen, werden zusammengerechnet und vermindern den Freibetrag entsprechend.

Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter 2020 einen Betrag von 200.000 Euro (Freibetrag 400.000 Euro).

  • 2025 möchte er ihr erneut 250.000 Euro schenken.

  • Restfreibetrag 2025: 400.000 € (Gesamtfreibetrag) – 200.000 € (Schenkung 2020) = 200.000 €.

  • Steuerpflichtig: Die neuen 250.000 € überschreiten den Restfreibetrag von 200.000 € um 50.000 €. Für diese 50.000 € fällt Schenkungssteuer an.

  • Neuer voller Freibetrag: Der volle Freibetrag von 400.000 € steht der Tochter erst ab dem Jahr 2030 (10 Jahre nach der ersten Schenkung) wieder zur Verfügung.

4. Die Berechnung der Schenkungssteuer

Liegt der Wert der Schenkung über dem verfügbaren Freibetrag, muss der überschießende Betrag versteuert werden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Betrags.

Steuersätze für den steuerpflichtigen Betrag

Wert der Schenkung
(oberhalb Freibetrag)
Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 Euro7 %15 %30 %
bis 300.000 Euro11 %20 %30 %
bis 600.000 Euro15 %25 %30 %
bis 6.000.000 Euro19 %30 %30 %
bis 13.000.000 Euro23 %35 %50 %
bis 26.000.000 Euro27 %40 %50 %
über 26.000.000 Euro30 %43 %50 %

Beispiele zur Veranschaulichung der Steuerlast

Szenario (Geschenkt: 450.000 €)Versteuertes VermögenSteuerklasseSteuersatzGeschätzte Steuer
Ehepartner (Freibetrag 500.000 €)0 €I0 %0 €
Kind (Freibetrag 400.000 €)50.000 €I7 %3.500 €
Enkel (Eltern leben, Freibetrag 200.000 €)250.000 €I11 %27.500 €
Geschwister (Freibetrag 20.000 €)430.000 €II30 %129.000 €


Hinweis zur Steuer:
Der Steuersatz ist bei Steuerklasse I am niedrigsten (Partner und direkte Nachkommen). Die Steuern bei Steuerklasse III sind oft deutlich höher als bei Klasse II.

5. Was ist mit Eltern und Großeltern?

Bei Eltern und Großeltern gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Schenkung und Erbe:

  • Bei einer Schenkung: Freibetrag 20.000 Euro, Steuerklasse II
  • Im Erbfall: Freibetrag 100.000 Euro, Steuerklasse I

Daher schneiden Eltern und Großeltern als Beschenkte steuerlich deutlich schlechter ab, als wenn sie dasselbe Vermögen erben würden.

6. Meldepflicht beim Finanzamt

Unabhängig davon, ob Sie den Freibetrag überschreiten oder nicht: Jede Schenkung muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden.

Wird die Schenkung notariell beurkundet (z.B. bei Immobilien), übernimmt in der Regel der Notar die Meldung. In allen anderen Fällen müssen Sie als Beschenkter die Anzeige selbst erstatten.

Dieser Artikel dient als erste Information. Die komplexe progressive Staffelung und individuelle Umstände können die tatsächliche Steuerlast beeinflussen. Konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte immer einen Steuerberater.

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