Das Wichtigste in Kürze
- Investmentsteuergesetz 2018: Vereinheitlicht die steuerliche Behandlung von inländischen und ausländischen Fonds sowie ausschüttenden und thesaurierenden Fonds.
- Ausschüttende Fonds: Zahlen regelmäßig Erträge wie Dividenden und Zinsen an die Anleger aus. Diese Erträge sind steuerpflichtig.
- Thesaurierende Fonds: Legen Erträge direkt wieder im Fonds an, wodurch zunächst keine Steuern anfallen. Steuern werden erst beim Verkauf der Fondsanteile fällig.
- Vorabpauschale: Eingeführt, um den Steuerstundungseffekt bei thesaurierenden Fonds zu minimieren. Sie basiert auf einem fiktiven Basisertrag, der jährlich versteuert wird.
- Steuerberechnung: Die Vorabpauschale wird mit 26,375% (inklusive Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer) versteuert.
- Faktoren: Zinsen und Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person) beeinflussen die steuerliche Belastung.
- Anlagestrategie: Die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds hängt von deiner individuellen Vermögenslage und deinen Einkommenszielen ab.
- Empfehlung: Erteile deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag, um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen.
Thesaurierende vs ausschüttende ETFs und Fonds
Die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds und ETFs spielt eine wichtige Rolle bei der steuerlichen Behandlung und den finanziellen Auswirkungen für Anleger. Das Investmentsteuergesetz 2018 hat hier einige Änderungen und Vereinfachungen eingeführt, die für alle Investierenden von Bedeutung sind. In diesem Artikel erkläre ich dir den Unterschied zwischen diesen beiden Fondstypen und die damit verbundenen steuerlichen Aspekte.
Was sich durch das Investmentsteuergesetz geändert hat
Das Investmentsteuergesetz, das 2018 in Kraft trat, brachte erhebliche Veränderungen mit sich, um die steuerliche Behandlung von Fonds und ETFs zu vereinheitlichen. Vor 2018 wurden inländische und ausländische Fonds sowie ausschüttende und thesaurierende Fonds unterschiedlich behandelt. Mit dem neuen Gesetz wurde eine Harmonisierung angestrebt, um die steuerliche Behandlung zu vereinfachen und gerechter zu gestalten.
Behandlung in- und ausländischer ETFs und Fonds
Vor 2018 gab es unterschiedliche Regelungen für inländische und ausländische Fonds. Die Quellensteuer für ausländische Fonds wurde auf die Abgeltungssteuer angerechnet, was dazu führte, dass du oft höhere Steuern im Voraus zahlen musstest, die du dir später zurückholen konntest. Mit dem neuen Gesetz werden auf Fondsebene 15 Prozent Körperschaftssteuer erhoben, unabhängig davon, ob es sich um in- oder ausländische Fonds handelt. Diese Steuer wird direkt aus dem Fondsvermögen gezahlt, wodurch die Dividendenauszahlungen geringer ausfallen können. Du profitierst jedoch von einer Teilfreistellung, abhängig von der Fondszusammensetzung, die einen bestimmten Prozentsatz der Ausschüttungen steuerfrei stellt.
Behandlung thesaurierender und ausschüttender ETFs und Fonds
Die neue Gesetzgebung bringt auch eine Gleichbehandlung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds mit sich. Vor 2018 wurden Ausschüttungen direkt nach der Auszahlung und Kursgewinne erst bei ihrem Verkauf besteuert, was zu einem Steuerstundungseffekt führte. Thesaurierende Fonds legten Ausschüttungen direkt wieder an, was keine sofortigen Steuerzahlungen auslöste und den Zinseszinseffekt verstärkte. Mit dem neuen Gesetz wurde eine Vorabpauschale eingeführt, um diesen Effekt zu mindern. Diese Pauschale wird auf Gewinnzuwächse jährlich abgeführt, unabhängig davon, ob eine Ausschüttung stattgefunden hat.
Ausschüttende Fonds
Ausschüttende Fonds zahlen regelmäßig Erträge wie Dividenden und Zinsen an die Anleger aus. Diese Ausschüttungen reduzieren den Fondswert um den entsprechenden Betrag. Die erhaltenen Erträge kannst du auf dein Verrechnungskonto überweisen oder wieder in den Fonds investieren, was jedoch Transaktionskosten verursachen kann. Diese Ausschüttungen sind steuerpflichtig, und die Steuern werden direkt von der Depotbank abgeführt.
Besteuerung bei ausschüttenden ETFs
Thesaurierende Fonds
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgezahlt, sondern wieder im Fonds angelegt. Dies führt zu einem höheren Wert der Fondsanteile, da die Erträge reinvestiert werden. Dieser Ansatz führt dazu, dass zunächst keine Steuern auf die Erträge anfallen, was den Zinseszinseffekt verstärkt. Beim Verkauf der Fondsanteile fallen dann jedoch höhere Steuern an, da die Erträge bis dahin aufgelaufen sind.
Besteuerung bei thesaurierenden ETFs (Vorabpauschale)
Die Vorabpauschale
Die Vorabpauschale wurde eingeführt, um den Steuerstundungseffekt zu minimieren und thesaurierende und ausschüttende Fonds gleich zu behandeln. Diese Pauschale basiert auf dem Basisertrag, der sich aus dem Wert des Fonds zu Jahresbeginn und dem Basiszins der Deutschen Bundesbank berechnet. Deine Depotbank führt die Steuer auf die Vorabpauschale direkt von deinem Verrechnungskonto ab. Dies sorgt dafür, dass auch bei thesaurierenden Fonds eine jährliche Steuerzahlung erfolgt, obwohl keine Ausschüttung stattfindet.
Entscheidungsbaum zur Berechnung der Vorabpauschale
Quelle: Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018
Beispielberechnungen
Um die steuerlichen Auswirkungen der Vorabpauschale zu verdeutlichen, betrachten wir drei unterschiedliche Szenarien: einen geringen Gesamtertragszuwachs, einen großen Ertragszuwachs und einen Ertragsverlust. Diese Beispiele sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Szenario | Wert zu Jahresbeginn | Wert zu Jahresende | Dividende | Ertragszuwachs | Basisertrag (2,55%) | Vorabpauschale | Steuern auf Vorabpauschale (26,375%) |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Geringer Gesamtertragszuwachs | 1.000 € | 1.005 € | 20 € | 5 € | 17,85 € | Ausschüttend: 0 € | Ausschüttend: 3,69 € |
Thesaurierend: 5 € | Thesaurierend: 0,92 € | ||||||
Großer Gesamtertragszuwachs | 1.000 € | 1.500 € | 20 € | 500 € | 17,85 € | Ausschüttend: 0 € | Ausschüttend: 3,69 € |
Thesaurierend: 17,85 € | Thesaurierend: 3,30 € | ||||||
Gesamtertragsverlust | 1.000 € | 800 € | 20 € | -200 € | 17,85 € | Ausschüttend: 0 € | Ausschüttend: 3,69 € |
Thesaurierend: 0 € | Thesaurierend: 0 € |
Erklärung der Berechnungen:
- Geringer Gesamtertragszuwachs: Beide Fonds haben am Jahresanfang einen Wert von 1.000 € und am Jahresende einen Wert von 1.005 €. Der ausschüttende Fonds zahlt eine Dividende von 20 €, wodurch der Fonds-Wert auf 980 € sinkt. Der Basisertrag beträgt 17,85 €, die Vorabpauschale für den ausschüttenden Fonds ist daher 0 € (negatives Ergebnis wird auf 0 gesetzt). Die Steuer auf die Dividende beträgt 3,69 €. Für den thesaurierenden Fonds beträgt die Vorabpauschale 5 €, und die Steuer auf die Vorabpauschale beträgt 0,92 €.
- Großer Gesamtertragszuwachs: Beide Fonds haben am Jahresanfang einen Wert von 1.000 € und am Jahresende einen Wert von 1.500 €. Der ausschüttende Fonds zahlt eine Dividende von 20 €, wodurch der Fonds-Wert auf 1.480 € sinkt. Der Basisertrag beträgt 17,85 €, die Vorabpauschale für den ausschüttenden Fonds ist daher 0 €. Die Steuer auf die Dividende beträgt 3,69 €. Für den thesaurierenden Fonds beträgt die Vorabpauschale 17,85 €, und die Steuer auf die Vorabpauschale beträgt 3,30 €.
- Gesamtertragsverlust: Beide Fonds haben am Jahresanfang einen Wert von 1.000 € und am Jahresende einen Wert von 800 €. Der ausschüttende Fonds zahlt eine Dividende von 20 €, wodurch der Fonds-Wert auf 780 € sinkt. Der Basisertrag beträgt 17,85 €, die Vorabpauschale für den ausschüttenden Fonds ist daher 0 €. Die Steuer auf die Dividende beträgt 3,69 €. Für den thesaurierenden Fonds beträgt die Vorabpauschale 0 € (negatives Ergebnis wird auf 0 gesetzt), und es fallen keine Steuern auf die Vorabpauschale an.
Was für Anleger wichtig ist
Obwohl das Ziel des Investmentsteuergesetzes die Gleichbehandlung von Fonds war, bleiben Unterschiede bestehen, die durch Faktoren wie Zinsen und den Sparerpauschbetrag beeinflusst werden. Du solltest bei der Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds deine persönliche Vermögenssituation und deine Einkommensbedürfnisse berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Thesaurierende Fonds legen Erträge wieder an, während ausschüttende Fonds Erträge regelmäßig auszahlen.
Die Vorabpauschale basiert auf dem Basisertrag, der sich aus dem Wert des Fonds zu Jahresbeginn und dem Basiszins der Deutschen Bundesbank berechnet.
Die Vorabpauschale wird mit 26,375 Prozent besteuert, inklusive Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer (falls zutreffend).
Der Sparerpauschbetrag ermöglicht es dir, Kapitaleinkünfte bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu erhalten.
Nicht unbedingt. Die Wahl hängt von deiner individuellen Vermögenslage und deinen Einkommensbedürfnissen ab.
Seit 2018 werden in- und ausländische Fonds steuerlich gleichbehandelt, und die Quellensteuer wird automatisch angerechnet.
Weitere Tipps
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Weitere wichtige Rechner: ETF Rechner zur Berechnung von Fonds- und ETF-Kosten
Weitere Informationen zu den Kosten: Welche Kosten und Gebühren gibt es bei ETFs
Resümee
Das Investmentsteuergesetz 2018 hat die steuerliche Behandlung von Fonds und ETFs vereinfacht und harmonisiert. Du musst dich weniger mit der Steuererklärung befassen, da deine Depotbank die Berechnung und Abführung der Steuern übernimmt. Dennoch bleibt die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds eine wichtige Entscheidung, die von deiner individuellen Vermögenssituation und deinen Einkommenszielen abhängt.